Ohne Nachwuchs hat die Fischerei keine Zukunft!
Aus diesem Grund betreiben zahlreiche Angelvereine mit großem Erfolg Jugendarbeit. Je mehr Anhänger unsere Zunft der Angler zählt, desto eher können wir uns gegen unqualifizierte Anfeindungen und bürokratische Einschränkungen wehren.
Nicht nur die Vereine, jeder einzelne Angler kann dabei mithelfen, neue Freunde für die Fischerei zu gewinnen. Dem frühzeitig an unser Hobby herangeführten Nachwuchs zeigen wir dabei, dass uns die Erhaltung der Lebensräume sowie der Fischbestände ebenso wichtig ist wie der Fang. Bei allem Fangeifer sollte die Ausbildung von Junganglern zu waidgerechtem Verhalten und Respekt vor der Kreatur immer im Vordergrund stehen. Wer sich schon in früher Jugend die Ehrfurcht vor dem Mitgeschöpf zum Grundsatz macht, handelt in den allermeisten Fällen sein ganzes Leben lang danach.
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In vielen Vereinen gibt es ein engagiertes und professionelles Aus- und Weiterbildungsteam, weil man nur hegen und pflegen kann, was man kennt. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und bilden unseren Nachwuchs schon seit langem selbst aus.
Aufnahme in die Jugendgruppe
Jugendliche ab 10 Jahre können aufgenommen werden, wenn die Genehmigung eines Erziehungsberechtigten vorliegt. Sie gehören bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres der Jugendgruppe an und werden dann ordentliche Mitglieder.
Fischereierlaubnis
Jugendliche Mitglieder dürfen, soweit sie nicht die Sportfischerprüfung abgelegt und nicht das 14 Lebensjahr vollendet haben, nur in Begleitung einer erwachsenen Person mit Sportfischerprüfung mit 2 Angeln auf Friedfische angeln. Dies dient zur Vorbereitung auf die Sportfischereiprüfung.
Übernahme
1. Mindestalter 18 Jahre
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2. Vorhandene Sportfischereiprüfung
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3. Zur Übernahme ist das Aufnahmeformular beim Vorstand einzureichen.
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4. Das Aushändigen der Vereinsunterlagen erfolgt persönlich nach -Terminabsprache-
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5. Zur Übernahme ist der Übernahmebetrag in bar, sowie ein Passbild mitzubringen.